
Der Ausbildungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Vertragsbeginn
ist die erste Stunde.
Verträge mit Personen, die erstmalig Mitglieder sind, können
zum Ablauf des
3. Ausbildungsmonats gekündigt werden.
Danach ist die Kündigung jeweils zum Ablauf eines jeden weiteren
6. Ausbildungsmonats möglich (also 3., 9., 15. usw.
Monats).
Kinderballett (betr. alle Kindertanzformen bis 12 Jahre): Die Kündigung
kann jeweils zum Ablauf von 6 Ausbildungsmonaten erfolgen
(also 6., 12., 18. usw. Monats).
Verträge mit Personen, die bereits Mitglieder / Schüler des
MDC bzw. "Dance Art" e.V. waren, können zum Ablauf jedes
6. Ausbildungsmonats gekündigt werden.
Die Kündigung kann von beiden Seiten erklärt werden. Sie hat
schriftlich zu erfolgen.
Es ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen einzuhalten.
Die Unterrichtsdauer entnehmen Sie bitte dem Stundenplan.
Die Unterrichtsgebühr ist ein Jahresbeitrag und ist vierteljährlich
im voraus zu entrichten.
(Vierteljahr: zum 1. März, 1. Juni, 1. September, 1. Dezember)
Die Erhöhung der Unterrichtsgebühren wegen Kostensteigerungen
des MDC bleibt vorbehalten.
Wird eine Erhöhung von mehr als 10% innerhalb eines Kalenderjahres
vorgenommen, so steht dem Kursteilnehmer/ Schüler ein Recht zur fristlosen
Kündigung bis zum Inkrafttreten der Erhöhung zu.
Die Bezahlung erfolgt (ohne besondere Zahlungsaufforderung) bar in unserem Büro oder auf das Konto Nr. 756022463 bei der Postbank
Dortmund (BLZ 440 100 46).
Empfänger: Modern Dance Center
Verwendungszweck: Name: ....................................
Quartalsbeitrag....../Kurs........../Tag.........
Erfolgt die Zahlung eines Beitrages nicht zum Fälligkeitszeitpunkt,
wird für jede Erinnerung eine Mahngebühr von 2,00 € erhoben.
Es besteht kein Anspruch auf Wiederholung der Unterrichtsstunde, außer
bei:
a) Krankheitsfall über 3 Wochen.
b) 3 Wochen vorher angekündigter Urlaub, der nicht in die Ferienordnung
von NRW fällt.
Stundenplanänderungen bleiben vorbehalten.
Schadenersatzansprüche können daraus nicht hergeleitet werden.
Kann der Kursteilnehmer einen anderen Kurs nicht belegen, werden bereits
entrichtete Gebühren anteilig abzüglich einer Bearbeitungsgebühr
von 10,00 € erstattet.
Es gilt die Ferienordnung von NRW.
Es wird keine Haftung für Schäden (außer bei grob fahrlässigem
Verhalten) jeglicher Art übernommen (z.B. Unfall, Diebstahl).
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, tritt an ihre Stelle eine zulässige Regelung,
die dem Zweck der unwirksam gewordenen Regelung am ehesten entspricht.


