1. Laufzeit

Der Ausbildungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Vertragsbeginn ist die erste Stunde.

2. Kündigung

Verträge mit Personen, die erstmalig Mitglieder sind, können zum Ablauf des
3. Ausbildungsmonats gekündigt werden.
Danach ist die Kündigung jeweils zum Ablauf eines jeden weiteren 6. Ausbildungsmonats möglich (also 3., 9., 15. usw. Monats).
Kinderballett (betr. alle Kindertanzformen bis 12 Jahre): Die Kündigung kann jeweils zum Ablauf von 6 Ausbildungsmonaten erfolgen (also 6., 12., 18. usw. Monats).
Verträge mit Personen, die bereits Mitglieder / Schüler des MDC bzw. "Dance Art" e.V. waren, können zum Ablauf jedes 6. Ausbildungsmonats gekündigt werden.
Die Kündigung kann von beiden Seiten erklärt werden. Sie hat schriftlich zu erfolgen.
Es ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen einzuhalten.

3. Unterrichtsdauer

Die Unterrichtsdauer entnehmen Sie bitte dem Stundenplan.

4. Unterrichtsgebühren

Die Unterrichtsgebühr ist ein Jahresbeitrag und ist vierteljährlich im voraus zu entrichten.
(Vierteljahr: zum 1. März, 1. Juni, 1. September, 1. Dezember)
Die Erhöhung der Unterrichtsgebühren wegen Kostensteigerungen des MDC bleibt vorbehalten.
Wird eine Erhöhung von mehr als 10% innerhalb eines Kalenderjahres vorgenommen, so steht dem Kursteilnehmer/ Schüler ein Recht zur fristlosen Kündigung bis zum Inkrafttreten der Erhöhung zu.

5. Zahlung

Die Bezahlung erfolgt (ohne besondere Zahlungsaufforderung) bar in unserem Büro oder auf das Konto Nr. 756022463 bei der Postbank Dortmund (BLZ 440 100 46).
Empfänger: Modern Dance Center
Verwendungszweck: Name: ....................................
Quartalsbeitrag....../Kurs........../Tag.........

6. Mahngebühr

Erfolgt die Zahlung eines Beitrages nicht zum Fälligkeitszeitpunkt, wird für jede Erinnerung eine Mahngebühr von 2,00 € erhoben.

7. Stundenausfall

Es besteht kein Anspruch auf Wiederholung der Unterrichtsstunde, außer bei:
 a) Krankheitsfall über 3 Wochen.
 b) 3 Wochen vorher angekündigter Urlaub, der nicht in die Ferienordnung von NRW fällt.

8. Stundenplanänderungen

Stundenplanänderungen bleiben vorbehalten.
Schadenersatzansprüche können daraus nicht hergeleitet werden. Kann der Kursteilnehmer einen anderen Kurs nicht belegen, werden bereits entrichtete Gebühren anteilig abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erstattet.

9. Ferien

Es gilt die Ferienordnung von NRW.

10. Haftung

Es wird keine Haftung für Schäden (außer bei grob fahrlässigem Verhalten) jeglicher Art übernommen (z.B. Unfall, Diebstahl).

11. Zusatz

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, tritt an ihre Stelle eine zulässige Regelung, die dem Zweck der unwirksam gewordenen Regelung am ehesten entspricht.